Generalkonsulin


Eine Worttrennung gefunden

Ge · ne · ral · kon · su · lin

Das Wort Ge­ne­ral­kon­su­lin besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­ne­ral­kon­su­lin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­ne­ral­kon­su­lin" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Generalkonsulin bezeichnet einen diplomatischen Vertreter eines Staates, der die Interessen seines Landes an einem bestimmten Standort im Ausland wahrnimmt. Es handelt sich um einen höheren konsularischen Posten, der für mehrere konsularische Angelegenheiten in einer Region zuständig ist. Generalkonsulin ist die Bezeichnung für die Position und nicht für eine spezifische Person. Diese Rolle umfasst die Unterstützung von Staatsangehörigen, die Förderung wirtschaftlicher und kultureller Beziehungen sowie die Vertretung des Heimatlandes in administrativen und rechtlichen Angelegenheiten. Der Generalkonsulat hat in der Regel einen größeren Einfluss und eine breitere Verantwortung als ein einfaches Konsulat.

Beispielsatz: Der Generalkonsulin empfing die Gäste in der Residenz und sprach über die bilateralen Beziehungen.

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