Generalvertretung


Eine Worttrennung gefunden

Ge · ne · ral · ver · tre · tung

Das Wort Ge­ne­ral­ver­tre­tung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­ne­ral­ver­tre­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­ne­ral­ver­tre­tung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Generalvertretung" setzt sich aus den Elementen "General" und "Vertretung" zusammen. Es beschreibt die umfassende Vertretung einer Person oder eines Unternehmens durch einen Vertreter, der weitreichende Befugnisse hat. Diese Art der Vertretung erlaubt es dem Bevollmächtigen, Entscheidungen zu treffen, Verträge abzuschließen und in verschiedenen Angelegenheiten im Namen des Vertretenen zu handeln. Der Begriff wird häufig in rechtlichen und geschäftlichen Kontexten verwendet, etwa im Rahmen von Verträgen oder bei der Erteilung von Vollmachten.

Beispielsatz: Die Generalvertretung unseres Unternehmens kümmert sich um die Belange aller regionalen Niederlassungen.

Vorheriger Eintrag: Generalvertreter
Nächster Eintrag: Generalvertretungen

 

Zufällige Wörter: anzuwerben festgestellter Kultursenat Solidaritätsaktion umgewälztem