Generalvollmacht


Eine Worttrennung gefunden

Ge · ne · ral · voll · macht

Das Wort Ge­ne­ral­voll­macht besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­ne­ral­voll­macht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­ne­ral­voll­macht" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Generalvollmacht ist eine umfassende Vollmacht, die einer Person (dem Bevollmächtigten) erlaubt, im Namen einer anderen Person (dem Vollmachtgeber) zu handeln. Sie umfasst in der Regel alle rechtlichen Angelegenheiten, die der Vollmachtgeber selbst erledigen könnte, etwa finanzielle Transaktionen, Verträge abschließen oder Entscheidungen im Gesundheitswesen treffen. Die Generalvollmacht ist besonders nützlich, wenn der Vollmachtgeber vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Form kann schriftlich und oft auch notariell beglaubigt sein, je nach rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Landes.

Beispielsatz: Die Generalvollmacht ermöglicht es der bevollmächtigten Person, in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers zu handeln.

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