Genossenschafter


Eine Worttrennung gefunden

Ge · nos · sen · schaf · ter

Das Wort Ge­nos­sen­schaf­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­nos­sen­schaf­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­nos­sen­schaf­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Genossenschafter ist eine Person, die Mitglied oder Mitinhaber einer Genossenschaft ist. Eine Genossenschaft ist eine Wirtschaftsorganisation, die auf dem Prinzip der Selbsthilfe beruht. Genossenschafter sind also Teilhaber und tragen gemeinschaftlich Verantwortung für das Unternehmen. Sie können ihre Anteile am Kapital der Genossenschaft erwerben und dabei auch ein Mitspracherecht haben. Genossenschafter können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen sein. Sie verfolgen gemeinsam wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Interessen und profitieren von den Vorteilen einer genossenschaftlichen Zusammenarbeit.

Beispielsatz: Die Genossenschafter trafen sich regelmäßig, um über die Zukunft ihrer Gemeinschaft zu beraten.

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