Genussscheininhaber


Eine Worttrennung gefunden

Ge · nuss · schein · in · ha · ber

Das Wort Ge­nuss­schein­in­ha­ber besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­nuss­schein­in­ha­ber trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­nuss­schein­in­ha­ber" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Genussscheininhaber" bezeichnet eine Person oder Institution, die Genussscheine besitzt. Genussscheine sind Finanzinstrumente, die dem Inhaber bestimmte Rechte gewähren, wie zum Beispiel Beteiligungen an den Gewinnen eines Unternehmens, ohne jedoch eine Mitgliedschaft oder Stimmrechte im Rahmen der Gesellschaftsstruktur zu beinhalten. Das Wort setzt sich aus "Genussschein" und "Inhaber" zusammen, wobei "Genussschein" ein zusammengesetztes Substantiv ist, das aus "Genuss" und "Schein" besteht. "Inhaber" bezieht sich auf die Person, die im Besitz eines solchen Scheins ist und deren rechtliche Stellung beschreibt.

Beispielsatz: Der Genussscheininhaber erhält regelmäßige Ausschüttungen, die von den Unternehmensgewinnen abhängen.

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