Genußscheinen


Eine Worttrennung gefunden

Ge · nuß · schei · nen

Das Wort Ge­nuß­schei­nen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­nuß­schei­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­nuß­schei­nen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Genußscheine sind Wertpapiere, die Unternehmen ausgeben, um Anlegern eine Beteiligung am Unternehmen und in der Regel auch eine Gewinnbeteiligung zu ermöglichen. Im Gegensatz zu Aktien, die eine Eigentumsbeteiligung darstellen, stellen Genußscheine eine sogenannte stille Beteiligung dar. Dies bedeutet, dass die Inhaber der Genußscheine keine Mitspracherechte in der Unternehmensführung haben. Genußscheine können in verschiedenen Formen auftreten, wie zum Beispiel als Inhaber- oder Orderpapiere. Sie werden oft von mittelständischen Unternehmen ausgegeben, um Kapital aufzunehmen, ohne ihre finanzielle Kontrolle zu verlieren.

Beispielsatz: Die Genußscheinen ermöglichen es Investoren, am Erfolg des Unternehmens teilzuhaben.

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