Genußscheininhabers


Eine Worttrennung gefunden

Ge · nuß · schein · in · ha · bers

Das Wort Ge­nuß­schein­in­ha­bers besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­nuß­schein­in­ha­bers trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­nuß­schein­in­ha­bers" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Genußscheininhabers“ setzt sich aus „Genußschein“ und „Inhaber“ zusammen. Es handelt sich um die Genitivform des Wortes „Genußscheininhaber“. Ein Genußschein ist ein Wertpapier, das dem Inhaber das Recht auf eine Gewinnbeteiligung oder Zinsen gewährt, häufig in Bezug auf Unternehmen oder Investitionen. Der Genußscheininhaber ist somit die Person oder Institution, die diesen Schein besitzt und von den damit verbundenen finanziellen Vorteilen profitiert. In dem gegebenen Wort wird also die Zugehörigkeit des Inhabers zum Genußschein verdeutlicht.

Beispielsatz: Der Genußscheininhaber freut sich über die neuen Ausschüttungen seiner Anlage.

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