gerichtsfremder


Eine Worttrennung gefunden

ge · richts · frem · der

Das Wort ge­richts­frem­der besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort ge­richts­frem­der trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ge­richts­frem­der" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Gerichtsfremder“ bezeichnet eine Person oder Entität, die nicht Teil eines bestimmten Gerichtsverfahrens ist oder in diesem keine rechtlichen Ansprüche hat. Der Begriff setzt sich aus „Gericht“ und „fremd“ zusammen, wobei „fremd“ darauf hinweist, dass diese Person nicht zu den Akteuren im Verfahren gehört, wie etwa Kläger, Beklagter oder deren Vertreter. Gerichtsfremde haben oft keine direkten Rechte oder Pflichten in Bezug auf das laufende Verfahren, könnten jedoch in einem weiteren Sinne betroffen sein, beispielsweise durch die Auswirkungen eines Urteils.

Beispielsatz: Der gerichtsfremde Zeuge konnte keine relevanten Informationen zum Fall beisteuern.

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