Gerichtsherr


Eine Worttrennung gefunden

Ge · richts · herr

Das Wort Ge­richts­herr besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­richts­herr trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­richts­herr" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Gerichtsherr ist eine historische Bezeichnung für den Grundherrn oder Landesherrn, der das Recht hatte, Gerichte abzuhalten und Recht zu sprechen. In feudalen Gesellschaften hatte der Gerichtsherr die Hoheitsrechte über ein bestimmtes Gebiet und konnte über Leben, Freiheit und Eigentum der Menschen dieses Gebiets entscheiden. Er war sowohl politisch als auch rechtlich verantwortlich und hatte die Macht, Rechtsprechung auszuüben. Der Begriff bezieht sich somit auf eine Person mit hohem gesellschaftlichem und juristischem Status, der über die Gerichtsbarkeit in einem bestimmten Gebiet herrscht.

Beispielsatz: Der Gerichtsherr war verantwortlich für die Verwaltung und Rechtsprechung in seinem Gebiet.

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