Gerichtskosten


Eine Worttrennung gefunden

Ge · richts · kos · ten

Das Wort Ge­richts­kos­ten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­richts­kos­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­richts­kos­ten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gerichtskosten sind die finanziellen Aufwendungen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens entstehen. Sie umfassen Gebühren für die Anmeldung und Durchführung des Verfahrens, sowie Auslagen für Zeugen oder Sachverständige. Gerichtskosten können je nach Verfahrensart und Streitwert unterschiedlich hoch ausfallen. Sie werden in der Regel von der unterlegenen Partei getragen.

Beispielsatz: Die Gerichtskosten müssen im Voraus entrichtet werden, bevor die Klage verhandelt wird.

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