Gerichtsstand


Eine Worttrennung gefunden

Ge · richts · stand

Das Wort Ge­richts­stand besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­richts­stand trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­richts­stand" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gerichtsstand bezeichnet den rechtlichen Ort, an dem ein Gericht für die Verhandlung eines bestimmten Rechtsstreits zuständig ist. Der Begriff setzt sich aus "Gericht" und "Stand" zusammen, wobei "Gericht" die Institution ist, die rechtliche Streitigkeiten prüft und entscheidet, und "Stand" den Ort oder die Zuständigkeit darstellt. Der Gerichtsstand ist entscheidend für die Bestimmung, welches Gericht im Falle eines Rechtsstreits anrufen werden muss und kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie dem Wohnsitz der Parteien oder dem Ort eines bestimmten Geschehens.

Beispielsatz: Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist in der Stadt, in der der Hauptsitz des Unternehmens liegt.

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