Gerichtsurteile


Eine Worttrennung gefunden

Ge · richts · ur · tei · le

Das Wort Ge­richts­ur­tei­le besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­richts­ur­tei­le trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­richts­ur­tei­le" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gerichtsurteile sind schriftliche Entscheidungen, die von Richtern oder Richterinnen getroffen werden, um einen Rechtsstreit oder eine rechtliche Angelegenheit zu lösen. Sie bestehen aus einer Begründung, in der die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts dargelegt wird, und einem dispositiven Teil, der das Urteil selbst enthält. Gerichtsurteile können unterschiedliche Formen haben, wie beispielsweise erstinstanzliche Urteile, Berufungsurteile oder Urteile des Verfassungsgerichts. Sie fassen die getroffene rechtliche Entscheidung zusammen und sind bindend für die beteiligten Parteien. Gerichtsurteile dienen der Durchsetzung des Rechts und der Aufrechterhaltung von Gerechtigkeit in der Gesellschaft.

Beispielsatz: Die Gerichtsurteile haben einen bedeutenden Einfluss auf die Rechtsprechung in unserem Land.

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