Gerichtsvollziehern


Eine Worttrennung gefunden

Ge · richts · voll · zie · hern

Das Wort Ge­richts­voll­zie­hern besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­richts­voll­zie­hern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­richts­voll­zie­hern" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Gerichtsvollziehern“ ist die Pluralform des Wortes „Gerichtsvollzieher“, das sich auf eine Person bezieht, die mit der Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, insbesondere im Bereich von Zwangsvollstreckungen, betraut ist. Gerichtsvollzieher sind für die Durchsetzung von Forderungen verantwortlich, indem sie beispielsweise Pfändungen durchführen oder Räumungen anordnen. Sie agieren im Auftrag des Gerichts oder eines Gläubigers und sind in der Regel Beamte oder öffentlich bestellte Personen, die rechtliche Befugnisse besitzen, um ihre Aufgaben auszuführen. Der Begriff setzt sich aus „Gericht“ (Rechtsprechung) und „Vollzieher“ (Person, die Vollstreckungen durchführt) zusammen.

Beispielsatz: Die Gerichtsvollzieher haben die Aufgabe, gerichtliche Entscheidungen durchzusetzen und Schulden einzutreiben.

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