Geringfügigkeitsgrenze


Eine Worttrennung gefunden

Ge · ring ·· gig · keits · gren · ze

Das Wort Ge­ring­fü­gig­keits­gren­ze besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­ring­fü­gig­keits­gren­ze trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­ring­fü­gig­keits­gren­ze" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Geringfügigkeitsgrenze bezieht sich auf das Einkommen einer Person, das bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten darf, um als geringfügig beschäftigt zu gelten. In Deutschland beträgt die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze 450 Euro im Monat. Übersteigt das monatliche Einkommen diese Grenze, unterliegt die Person den vollen Sozialabgaben und Steuerzahlungen. Die Geringfügigkeitsgrenze wird oft auch als "Minijob-Grenze" bezeichnet und dient dazu, die Beschäftigung von geringfügig Verdienenden zu regeln und soziale Sicherung zu gewährleisten. Es handelt sich hier um die Substantivform des Adjektivs "geringfügig".

Beispielsatz: Die Geringfügigkeitsgrenze bestimmt, bis zu welchem monatlichen Einkommen eine Beschäftigung beitragsfrei bleibt.

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