Gesamterbe


Eine Worttrennung gefunden

Ge · samt · er · be

Das Wort Ge­samt­er­be besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­samt­er­be trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­samt­er­be" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Gesamterbe" setzt sich aus "Gesamt" und "Erbe" zusammen. Es bezeichnet den gesamten Nachlass einer verstorbenen Person, einschließlich aller Vermögenswerte, Rechte und Verpflichtungen. Das Gesamterbe umfasst somit alles, was an Erbschaft hinterlassen wird, und wird von den Erben im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge oder eines Testaments verteilt. Der Begriff spielt eine zentrale Rolle im Erbrecht, da er die Grundlage für die Erbteilung bildet und die rechtlichen Ansprüche der Erben definiert.

Beispielsatz: Das Gesamterbe der Familie umfasst wertvolle Antiquitäten und einzigartige Erinnerungsstücke.

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