Gesamtkündigung


Eine Worttrennung gefunden

Ge · samt · kün · di · gung

Das Wort Ge­samt­kün­di­gung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­samt­kün­di­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­samt­kün­di­gung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Gesamtkündigung“ setzt sich aus den Bestandteilen „Gesamt“ und „Kündigung“ zusammen. „Gesamt“ bedeutet total oder vollständig, während „Kündigung“ den formellen Vorgang der Beendigung eines Vertrages oder eines Arbeitsverhältnisses bezeichnet. In diesem Kontext bezieht sich die Gesamtkündigung auf die Beendigung mehrerer Verträge oder eines umfassenden Vertragsverhältnisses in einem einzigen Schritt. Sie kann in verschiedenen rechtlichen Zusammenhängen vorkommen, beispielsweise bei Mietverträgen oder in Arbeitsverhältnissen, wenn alle relevanten Vertragsbestandteile gleichzeitig gekündigt werden. Die Gesamtkündigung trägt zur Klarheit und Effizienz in der Vertragsbeendigung bei.

Beispielsatz: Die Gesamtkündigung des Mietvertrags erfolgt nach schriftlicher Ankündigung.

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