Gesamtvollstreckung


Eine Worttrennung gefunden

Ge · samt · voll · stre · ckung

Das Wort Ge­samt­voll­stre­ckung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­samt­voll­stre­ckung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­samt­voll­stre­ckung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Gesamtvollstreckung bezieht sich auf das Verfahren der Zwangsvollstreckung, bei dem sämtliche Forderungen eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner in einer einzigen Maßnahme vollstreckt werden. Das bedeutet, dass nicht nur eine bestimmte Forderung, sondern alle vorhandenen Forderungen gleichzeitig und gemeinsam durchgesetzt werden. Dabei kann es sich um offene Rechnungen, Geldforderungen oder andere Ansprüche handeln. Die Gesamtvollstreckung kann sowohl bei Privatpersonen als auch bei Unternehmen angewendet werden. Bei der Gesamtvollstreckung werden alle vorhandenen Vermögenswerte des Schuldners zur Tilgung der Schulden genutzt.

Beispielsatz: Die Gesamtvollstreckung wird eingeleitet, wenn die finanziellen Verpflichtungen eines Schuldners nicht mehr erfüllt werden können.

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