Geschworenengericht


Eine Worttrennung gefunden

Ge · schwo · re · nen · ge · richt

Das Wort Ge­schwo­re­nen­ge­richt besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­schwo­re­nen­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­schwo­re­nen­ge­richt" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Geschworenengericht" bezeichnet ein Gericht, das aus Geschworenen besteht, die als Laienrichter in einem Strafverfahren urteilshaft tätig werden. Die Form ist ein zusammengesetztes Substantiv, bestehend aus "Geschworene" (eine Person, die zur Abgabe eines Urteils berufen ist) und "Gericht" (eine Institution zur Rechtsprechung). Geschworenengerichte spielen häufig eine Rolle in bestimmten Rechtssystemen, wo die Geschworenen darüber entscheiden, ob ein Angeklagter schuldig oder nicht schuldig ist. Sie sind Teil des Prozesses, der eine Jury zur Prüfung von Beweisen und zur Urteilsfindung einsetzt.

Beispielsatz: Das Geschworenengericht entscheidet über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten.

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