Geschäftsbeteiligung


Eine Worttrennung gefunden

Ge · schäfts · be · tei · li · gung

Das Wort Ge­schäfts­be­tei­li­gung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­schäfts­be­tei­li­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­schäfts­be­tei­li­gung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Geschäftsbeteiligung bezeichnet die finanzielle Beteiligung eines Individuums oder einer Organisation an einem Unternehmen. Dabei kann die Beteiligung sowohl in Form von Käufen von Unternehmensanteilen als auch durch Investitionen in das Unternehmen erfolgen. Durch eine Geschäftsbeteiligung erhält der Beteiligte sowohl das Recht auf Gewinnbeteiligung als auch das Mitspracherecht bei unternehmerischen Entscheidungen. Eine Geschäftsbeteiligung kann sowohl direkt, also durch den Kauf von Aktien, als auch indirekt, beispielsweise über Investmentfonds oder Private-Equity-Unternehmen erfolgen.

Beispielsatz: Die Geschäftsführung prüft derzeit die Möglichkeit einer neuen Geschäftsbeteiligung zur Expansion des Unternehmens.

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