Geschäftsinhaber


Eine Worttrennung gefunden

Ge · schäfts · in · ha · ber

Das Wort Ge­schäfts­in­ha­ber besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­schäfts­in­ha­ber trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­schäfts­in­ha­ber" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Geschäftsinhaber ist eine Person, die ein Unternehmen leitet und Inhaber eines Geschäfts ist. Der Geschäftsinhaber trägt die Verantwortung für alle Aspekte des Geschäftsbetriebs, einschließlich der Planung, Organisation und Kontrolle der Geschäftsaktivitäten. Er tritt als Vertreter des Geschäfts auf und hat die Befugnis, Entscheidungen im Namen des Unternehmens zu treffen. Der Geschäftsinhaber kann entweder eine Einzelperson, ein Partner oder ein Aktionär sein, der das Unternehmen besitzt.

Beispielsatz: Der Geschäftsinhaber traf wichtige Entscheidungen für die Zukunft seines Unternehmens.

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