Geschäftsteilhabern


Eine Worttrennung gefunden

Ge · schäfts · teil · ha · bern

Das Wort Ge­schäfts­teil­ha­bern besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­schäfts­teil­ha­bern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­schäfts­teil­ha­bern" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Geschäftsteilhabern“ ist die Dativ-Pluralform des Substantivs „Geschäftsteilhaber“. Ein Geschäftsteilhaber ist eine Person oder eine Institution, die an einem Geschäft oder Unternehmen beteiligt ist und an dessen Erfolg oder Misserfolg partizipiert. Diese Beteiligung kann durch Kapitalanteile, Mitbestimmungsrechte oder andere Formen der Zusammenarbeit erfolgen. Geschäftsteilhaber können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Firmen oder Organisationen sein. In der Regel sind sie an Entscheidungen des Unternehmens beteiligt und tragen zur strategischen Ausrichtung bei.

Beispielsatz: Die Meinung der Geschäftsteilhaber ist entscheidend für die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens.

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