Gesetzesantrages


Eine Worttrennung gefunden

Ge · set · zes · an · tra · ges

Das Wort Ge­set­zes­an­tra­ges besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­set­zes­an­tra­ges trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­set­zes­an­tra­ges" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Gesetzesantrag“ setzt sich aus den Bestandteilen „Gesetz“ und „Antrag“ zusammen. Es handelt sich um ein Nomen in der zusammengesetzten Form. Ein Gesetzesantrag ist ein formeller Vorschlag zur Schaffung, Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes, der meist von einer Regierung oder einem parlamentarischen Mitglied eingebracht wird. Ziel ist es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen eines Landes zu gestalten oder anzupassen. Die Pluralform lautet „Gesetzesanträge“. Der Begriff spielt eine entscheidende Rolle im politischen Prozess, da er den Weg für rechtliche Entscheidungen und deren Umsetzung ebnet.

Beispielsatz: Der Gesetzesantrag wurde einstimmig im Parlament angenommen.

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