Gesetzesbeschlusses


Eine Worttrennung gefunden

Ge · set · zes · be · schlus · ses

Das Wort Ge­set­zes­be­schlus­ses besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­set­zes­be­schlus­ses trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­set­zes­be­schlus­ses" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Gesetzesbeschluss bezeichnet die Entscheidung einer gesetzgebenden Körperschaft, ein Gesetz zu verabschieden. In diesem Prozess werden Gesetzesvorlagen diskutiert, geändert und letztendlich zur Abstimmung gebracht. Ein Gesetzesbeschluss kann sowohl von Regierungsmitgliedern als auch von Oppositionsvertretern eingereicht werden. Nach der Verabschiedung tritt das Gesetz in Kraft und wird in der Regel im Amtsblatt oder im Gesetzblatt veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um die Formalisierung und Umsetzung einer politischen Entscheidung in einer konkreten Rechtsnorm. Die Wortform "Gesetzesbeschlusses" ist im Genitiv Singular.

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