Gesetzesergründung


Eine Worttrennung gefunden

Ge · set · zes · er · grün · dung

Das Wort Ge­set­zes­er­grün­dung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­set­zes­er­grün­dung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­set­zes­er­grün­dung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gesetzesergründung bezeichnet den Prozess oder die Begründung, die hinter der Schaffung eines Gesetzes steht. Sie umfasst die rechtlichen, sozialen und politischen Überlegungen, die zu einem neuen gesetzlichen Regelwerk führen. Der Begriff setzt sich aus dem Wort „Gesetz“, was eine rechtliche Norm oder Regel bedeutet, und „Ergründung“ zusammen, was auf die Erklärung oder das Aufzeigen der Beweggründe hinweist. In der Regel wird die Gesetzesergründung auch im Gesetzestext selbst oder in Begleitdokumenten erläutert, um die Intention des Gesetzgebers transparent zu machen und die Notwendigkeit des Gesetzes zu untermauern.

Beispielsatz: Die Gesetzesergründung ist ein wichtiger Bestandteil des legislativen Prozesses, da sie die Grundlagen und Ziele eines neuen Gesetzes erläutert.

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