Gesetzesinitiative


Eine Worttrennung gefunden

Ge · set · zes · in · itia · ti · ve

Das Wort Ge­set­zes­in­itia­ti­ve besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­set­zes­in­itia­ti­ve trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­set­zes­in­itia­ti­ve" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Gesetzesinitiative ist der Vorschlag zur Schaffung oder Änderung eines Gesetzes. Sie kann von verschiedenen Akteuren eingebracht werden, darunter die Regierung, Abgeordnete oder Bürger. Die Gesetzesinitiative wird oft durch einen formellen Prozess begleitet, der die Diskussion und Abstimmung in parlamentarischen Gremien umfasst. In Deutschland beispielsweise können Gesetzesinitiativen sowohl von der Bundesregierung als auch von den Bundestagsabgeordneten ausgearbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Es handelt sich um einen wichtigen Bestandteil des legislativen Verfahrens, das es ermöglicht, gesellschaftliche Bedürfnisse und Veränderungen in rechtliche Normen umzusetzen.

Beispielsatz: Die Gesetzesinitiative wurde von mehreren Abgeordneten eingebracht, um die Umweltschutzgesetze zu verbessern.

Vorheriger Eintrag: Gesetzeshütern
Nächster Eintrag: Gesetzesinitiativen

 

Zufällige Wörter: Betriebsstopp glockenförmig schraffiertest totzuschlagendem Transitfahrten