Gesetzestätigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Ge · set · zes ·· tig · keit

Das Wort Ge­set­zes­tä­tig­keit besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­set­zes­tä­tig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­set­zes­tä­tig­keit" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gesetzestätigkeit bezeichnet die aktivierende oder vollziehende Tätigkeit, die mit der Schaffung, Änderung oder Aufhebung von Gesetzen verbunden ist. Es handelt sich um einen zusammengesetzten Begriff, der sich aus "Gesetz" (Rechtsnorm) und "Tätigkeit" (aktives Handeln) zusammensetzt. Gesetzestätigkeit wird in der Regel von den legislativen Organen eines Staates wahrgenommen, wie zum Beispiel Parlamenten oder anderen gesetzgebenden Einrichtungen. Diese Aktivitäten sind entscheidend für die Entwicklung und Anpassung des rechtlichen Rahmens in einer Gesellschaft und spiegeln die politische und gesellschaftliche Dynamik wider.

Beispielsatz: Die Gesetzestätigkeit des Parlaments spielt eine entscheidende Rolle in der Gestaltung unserer Gesellschaft.

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