Gesetzesvorhaben


Eine Worttrennung gefunden

Ge · set · zes · vor · ha · ben

Das Wort Ge­set­zes­vor­ha­ben besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­set­zes­vor­ha­ben trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­set­zes­vor­ha­ben" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Gesetzesvorhaben bezeichnet die Planung und Absicht der Regierung oder eines Gesetzgebers, ein neues Gesetz zu erlassen oder ein bestehendes Gesetz zu ändern. Dabei werden verschiedene Schritte wie die Erstellung eines Gesetzentwurfs, die Diskussion in parlamentarischen Gremien und die Abstimmung im Parlament durchlaufen. Ziel eines Gesetzesvorhabens ist es, rechtliche Regelungen zu schaffen oder anzupassen, um gesellschaftliche, wirtschaftliche oder politische Probleme zu lösen oder zu regulieren. Gesetzesvorhaben können unterschiedliche Formen annehmen, je nach dem Grad der geplanten Änderung oder Neugestaltung.

Beispielsatz: Das Gesetzesvorhaben wurde nach intensiven Debatten im Parlament verabschiedet.

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