gesetzloser


Eine Worttrennung gefunden

ge · setz · lo · ser

Das Wort ge­setz­lo­ser besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort ge­setz­lo­ser trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ge­setz­lo­ser" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein gesetzloser ist eine Person, die sich bewusst über geltende Gesetze hinwegsetzt oder sich nicht an sie hält. Der Ausdruck kann sowohl für Kriminelle und Straftäter verwendet werden, als auch für Rebellen oder Aufrührer, die gegen unrechtmäßige oder ungerechte Gesetze protestieren. Gesetzlose agieren außerhalb des legalen Rahmens und können durch ihr Verhalten eine Bedrohung für die Gesellschaft darstellen. Es handelt sich um eine Grundform des Wortes, ohne spezielle grammatische Form.

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