Gestaltungsprivileg


Eine Worttrennung gefunden

Ge · stal · tungs · pri · vi · leg

Das Wort Ge­stal­tungs­pri­vi­leg besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­stal­tungs­pri­vi­leg trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­stal­tungs­pri­vi­leg" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Gestaltungsprivileg" beschreibt eine besondere Befugnis oder ein Vorrecht, das Personen, in der Regel in bestimmten beruflichen oder kreativen Bereichen, gewährt wird, um eine Gestaltung oder Formgebung nach ihren individuellen Vorstellungen und Ideen vorzunehmen. Es bezieht sich auf die Möglichkeit, bei der Ausführung einer Aufgabe oder bei der Erstellung eines Produkts künstlerische Freiheit und individuellen Gestaltungsspielraum zu genießen. Das Wort ist in der Grundform.

Beispielsatz: Das Gestaltungsprivileg ermöglicht es den Behörden, flexible Lösungen für die städtebauliche Entwicklung zu finden.

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