Gesuchsteller


Eine Worttrennung gefunden

Ge · such · stel · ler

Das Wort Ge­such­stel­ler besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­such­stel­ler trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­such­stel­ler" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Gesuchsteller“ bezeichnet eine Person, die einen Antrag oder ein Gesuch einreicht, beispielsweise bei einer Behörde oder Institution. Es handelt sich um ein zusammengesetztes Substantiv aus dem Verb „gesuchen“ (suchen, bitten) und der Endung „-steller“, die auf eine handelnde Person hinweist. Der Gesuchsteller ist somit jemand, der in einem formalen Kontext um etwas bittet oder einen Antrag stellt, etwa für finanzielle Unterstützung, ein Visum oder Genehmigungen. Die Rolle des Gesuchstellers ist häufig von rechtlichen und administrativen Verfahren geprägt.

Beispielsatz: Der Gesuchsteller reichte seinen Antrag fristgerecht beim Amt ein.

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