Gewerbefreiheit


Eine Worttrennung gefunden

Ge · wer · be · frei · heit

Das Wort Ge­wer­be­frei­heit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­wer­be­frei­heit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­wer­be­frei­heit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gewerbefreiheit ist ein Begriff aus dem Wirtschaftsrecht, der die Freiheit zur Ausübung eines Gewerbes beschreibt. Es bezeichnet das grundgesetzlich verankerte Recht, ein Gewerbe nach eigenem Ermessen frei wählen und betreiben zu können. Die Gewerbefreiheit umfasst dabei die Entscheidungsfreiheit zur Art des Gewerbes und dessen Durchführung. Außerdem beinhaltet sie das Recht, den Beruf frei zu wählen und in einem Gewerbebetrieb zu arbeiten. Durch die Gewerbefreiheit soll der Wettbewerb gefördert und eine freie Marktwirtschaft ermöglicht werden.

Beispielsatz: Die Gewerbefreiheit ermöglicht es Unternehmern, ihre Geschäftsideen ohne übermäßige staatliche Einschränkungen umzusetzen.

Vorheriger Eintrag: Gewerbeflächen
Nächster Eintrag: Gewerbegebiet

 

Zufällige Wörter: Aussenkommissarin siebenhunderterste verbraten vorwärmst zugestellt