Gewerbekapitalsteuer


Eine Worttrennung gefunden

Ge · wer · be · ka · pi · tal · steu · er

Das Wort Ge­wer­be­ka­pi­tal­steu­er besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­wer­be­ka­pi­tal­steu­er trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­wer­be­ka­pi­tal­steu­er" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Gewerbekapitalsteuer ist eine Steuer, die von Gewerbetreibenden auf ihr Kapital erhoben wird. Sie dient der Besteuerung des eingesetzten Kapitals im Gewerbebetrieb. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Wert des Kapitals des Unternehmens. Dabei werden unter anderem Beteiligungen, Forderungen und Anlagen als Kapital berücksichtigt. Diese Steuerform ist in vielen Ländern und Kommunen üblich und wird meistens als Prozentsatz des Kapitals berechnet. Sie dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Infrastrukturprojekte.

Beispielsatz: Die Gewerbekapitalsteuer wird auf das Eigenkapital von Unternehmen erhoben und trägt zur Finanzierung kommunaler Aufgaben bei.

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