Gewerbesteuerzahler


Eine Worttrennung gefunden

Ge · wer · be · steu · er · zah · ler

Das Wort Ge­wer­be­steu­er­zah­ler besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­wer­be­steu­er­zah­ler trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­wer­be­steu­er­zah­ler" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Gewerbesteuerzahler" setzt sich aus "Gewerbesteuer" und "Zahler" zusammen. "Gewerbesteuer" bezeichnet eine Steuer, die von Unternehmen auf ihren Gewerbebetrieb erhoben wird, während "Zahler" auf die Person oder das Unternehmen hinweist, das diese Steuer entrichtet. In diesem Zusammenhang ist der Gewerbesteuerzahler somit eine natürliche oder juristische Person, die gewerblichen Tätigkeiten nachgeht und verpflichtet ist, die Gewerbesteuer zu zahlen. Dieser Begriff verdeutlicht die finanzielle Verantwortung und die Abgabenpflicht eines Unternehmens im Rahmen seiner wirtschaftlichen Aktivitäten.

Beispielsatz: Der Gewerbesteuerzahler trägt maßgeblich zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur bei.

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