Gewerkschaftsbeteiligung


Eine Worttrennung gefunden

Ge · werk · schafts · be · tei · li · gung

Das Wort Ge­werk­schafts­be­tei­li­gung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­werk­schafts­be­tei­li­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­werk­schafts­be­tei­li­gung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gewerkschaftsbeteiligung bezeichnet die aktive Teilnahme oder Mitwirkung von Mitgliedern an den Aktivitäten und Entscheidungen einer Gewerkschaft. Hierbei können verschiedene Aspekte wie Wahlen, Versammlungen oder Tarifverhandlungen gemeint sein. Das Wort setzt sich aus "Gewerkschaft", einer Organisation, die die Interessen von Arbeitnehmern vertritt, und "Beteiligung", einem Begriff, der die Einbeziehung oder Mitwirkung beschreibt, zusammen. Es handelt sich um eine Substantivierung, die die Handlung oder den Zustand der Teilnahme an gewerkschaftlichen Aktivitäten beschreibt.

Beispielsatz: Die Gewerkschaftsbeteiligung der Arbeitnehmer ist entscheidend für faire Arbeitsbedingungen.

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