Gewinnrücklagen


Eine Worttrennung gefunden

Ge · winn · rück · la · gen

Das Wort Ge­winn­rück­la­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­winn­rück­la­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­winn­rück­la­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gewinnrücklagen sind ein Begriff aus dem Rechnungswesen und bezeichnen den Teil des Gewinns, der von einem Unternehmen einbehalten und nicht als Dividende an die Gesellschafter ausgeschüttet wird. Diese Rücklagen dienen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und sollen zukünftige Risiken abfedern können. Sie werden auch als "Gewinnvortrag" bezeichnet, wenn sie aus vorangegangenen Geschäftsjahren stammen. Die Gewinnrücklagen können in verschiedenen Formen vorliegen, wie z.B. "gesetzliche Rücklagen" (vorgeschrieben für bestimmte Unternehmensformen), "satzungsmäßige Rücklagen" (festgelegt durch die Unternehmenssatzung) oder "freiwillige Rücklagen" (vom Unternehmen freiwillig gebildet).

Beispielsatz: Die Gewinnrücklagen des Unternehmens wurden erhöht, um zukünftige Investitionen zu finanzieren.

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