Gewährleistungsansprüche


Eine Worttrennung gefunden

Ge · währ · leis · tungs · an · sprü · che

Das Wort Ge­währ­leis­tungs­an­sprü­che besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­währ­leis­tungs­an­sprü­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­währ­leis­tungs­an­sprü­che" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gewährleistungsansprüche beziehen sich auf die rechtlichen Ansprüche, die ein Käufer gegenüber einem Verkäufer hat, wenn eine gekaufte Ware Mängel aufweist oder die vereinbarten Eigenschaften nicht erfüllt. Diese Ansprüche ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und beinhalten unter anderem das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Minderung des Kaufpreises. Die Wortform „Gewährleistungsansprüche“ ist der Plural von „Gewährleistungsanspruch“, was bedeutet, dass es sich um mehrere Ansprüche handelt. Solche Ansprüche sind besonders relevant beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen, da sie den rechtlichen Schutz des Verbrauchers sichern.

Beispielsatz: Bei Mängeln am Produkt stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche zu.

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