Gewährträgerhaftung


Eine Worttrennung gefunden

Ge · währ · trä · ger · haf · tung

Das Wort Ge­währ­trä­ger­haf­tung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­währ­trä­ger­haf­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­währ­trä­ger­haf­tung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Gewährträgerhaftung ist eine rechtliche Verpflichtung, bei der eine Person oder ein Unternehmen für Mängel oder Schäden an einem Produkt oder einer Dienstleistung verantwortlich ist. Der Begriff "Gewährträgerhaftung" besteht aus den Worten "Gewähr", was für Garantie oder Haftung steht, und "Träger", der die Person oder das Unternehmen bezeichnet, das die Verantwortung für das Produkt oder die Dienstleistung trägt. Die Gewährträgerhaftung kann vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben sein, um die Verbraucher zu schützen und sicherzustellen, dass sie bei Mängeln oder Schäden angemessen entschädigt werden.

Beispielsatz: Die Gewährträgerhaftung verpflichtet die Gesellschafter, für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft in vollem Umfang einzustehen.

Vorheriger Eintrag: Gewährträger
Nächster Eintrag: Gewährung

 

Zufällige Wörter: Arbeitnehmeranteil Fachgebiets Silbereiweiß Unterbindungen verheilte