Gläubigerkommission


Eine Worttrennung gefunden

Gläu · bi · ger · kom · mis · si · on

Das Wort Gläu­bi­ger­kom­mis­si­on besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Gläu­bi­ger­kom­mis­si­on trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Gläu­bi­ger­kom­mis­si­on" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Gläubigerkommission ist ein Gremium, das aus Vertretern von Gläubigern besteht, die bestimmte Interessen vertreten. Sie wird häufig in Insolvenzverfahren eingerichtet, um die Rechte und Ansprüche der Gläubiger zu bündeln und zu koordinieren. Ihre Aufgaben umfassen die Beratung und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung sowie die Überwachung des Verfahrens. Der Begriff setzt sich aus "Gläubiger", der Person oder Institution, die eine Forderung hat, und "Kommission", einem Gremium, das zur Erledigung bestimmter Aufgaben gegründet wurde, zusammen.

Beispielsatz: Die Gläubigerkommission traf sich, um über die Rückzahlung der Schulden zu beraten.

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