Gläubigeranspruch


Eine Worttrennung gefunden

Gläu · bi · ger · an · spruch

Das Wort Gläu­bi­ger­an­spruch besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Gläu­bi­ger­an­spruch trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Gläu­bi­ger­an­spruch" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Gläubigeranspruch bezeichnet das rechtliche Recht eines Gläubigers, von einem Schuldner die Erfüllung einer Pflicht zu verlangen, insbesondere die Zahlung einer Schuld. Es handelt sich um einen Teil des Schuldrechts und umfasst verschiedene Forderungen, die aus Verträgen, gesetzlichen Verpflichtungen oder unerlaubten Handlungen resultieren können. Der Gläubiger hat die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, um seinen Anspruch durchzusetzen, wenn der Schuldner nicht freiwillig erfüllt. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Gläubiger“, der Person, die Anspruch auf eine Leistung hat, und „Anspruch“, der rechtlichen Forderung, zusammen.

Beispielsatz: Der Gläubigeranspruch muss im Falle einer Insolvenz rechtzeitig geltend gemacht werden.

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