Gläubigerin


Eine Worttrennung gefunden

Gläu · bi · ge · rin

Das Wort Gläu­bi­ge­rin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Gläu­bi­ge­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Gläu­bi­ge­rin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Gläubigerin" bezeichnet eine weibliche Person, die eine Forderung gegenüber einer anderen Person hat, in der Regel im Kontext von Finanztransaktionen oder rechtlichen Vereinbarungen. Sie ist diejenige, die Geld oder eine andere Leistung von einem Schuldner erwartet. Die Grundform des Begriffs ist "Gläubiger", die durch die feminine Endung "-in" erweitert wurde, um die Geschlechtsidentität der Fordernden zu kennzeichnen. In rechtlichen und geschäftlichen Zusammenhängen spielt die Gläubigerin eine wesentliche Rolle, insbesondere bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

Beispielsatz: Die Gläubigerin forderte die Zahlung der ausstehenden Schulden an.

Vorheriger Eintrag: Gläubigergemeinschaften
Nächster Eintrag: Gläubigerinnen

 

Zufällige Wörter: angsterregendes Gefäßstrecken Hauptmieter necktest Verhandlungsspielraums