Graffitistrafverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Graf · fi · ti · straf · ver · fah · ren

Das Wort Graf­fi­ti­straf­ver­fah­ren besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Graf­fi­ti­straf­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Graf­fi­ti­straf­ver­fah­ren" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Graffitistrafverfahren" setzt sich aus den Bestandteilen "Graffiti", "Straf" und "Verfahren" zusammen. Es bezeichnet einen rechtlichen Prozess, der sich mit Straftaten im Zusammenhang mit Graffiti beschäftigt, insbesondere Vandalismus oder Beschädigung von fremdem Eigentum durch illegale Sprayereien. In diesem Kontext wird untersucht, ob eine Person für die Anbringung von unerlaubten Graffiti strafrechtlich belangt werden kann. Das Wort steht in der Zusammensetzung im Singular und beschreibt somit nicht nur den Vorgang, sondern auch die rechtlichen Schritte und Maßnahmen, die gegen den Verursacher ergriffen werden können.

Beispielsatz: Das Graffitistrafverfahren wurde eingeleitet, um die illegalen Sprayaktionen in der Innenstadt zu ahnden.

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