grundbuchamtliche


Eine Worttrennung gefunden

grund · buch · amt · li · che

Das Wort grund­buch­amt­li­che besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort grund­buch­amt­li­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "grund­buch­amt­li­che" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „grundbuchamtliche“ ist ein Adjektiv, abgeleitet von „Grundbuchamt“. Es beschreibt etwas, das in Zusammenhang mit dem Grundbuchamt steht, also einer Behörde, die für die Verwaltung und Führung von Grundbüchern zuständig ist. Diese Ämter dokumentieren und sichern Eigentumsverhältnisse sowie Rechte an Grundstücken und Immobilien. Der Begriff wird häufig in rechtlichen und administrativen Kontexten verwendet, zum Beispiel bei Immobilienkäufen oder -verkäufen, wenn es um die Eintragung von Eigentumsrechten geht.

Beispielsatz: Das Grundbuchamtliche verzeichnet alle bedeutenden Informationen zu Immobilien und deren Eigentümern.

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