Grundeigentums


Eine Worttrennung gefunden

Grund · ei · gen · tums

Das Wort Grund­ei­gen­tums besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Grund­ei­gen­tums trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Grund­ei­gen­tums" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Grundeigentums“ ist die Genitivform des Substantivs „Grundeigentum“. Es bezeichnet das Eigentum an Grundstücken, also das rechtliche Verhältnis einer Person zu einem bestimmten Stück Land oder einer Immobilie. Grundeigentum umfasst alle rechtlichen Rechte und Pflichten, die mit dem Besitz von Grundstücken verbunden sind, einschließlich der Möglichkeit, das Land zu nutzen, zu verpachten oder zu verkaufen. Es spielt eine zentrale Rolle im deutschen Zivilrecht und ist eng mit Fragen der Grundstücksverwaltung und -entwicklung verknüpft.

Beispielsatz: Das Grundeigentum spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherung von Vermögenswerten.

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