Grunderwerbssteuer


Eine Worttrennung gefunden

Grund · er · werbs · steu · er

Das Wort Grund­er­werbs­steu­er besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Grund­er­werbs­steu­er trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Grund­er­werbs­steu­er" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Grunderwerbssteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken oder Eigentumswohnungen erhoben wird. Sie wird auf den Kaufpreis des Grundstücks oder der Immobilie berechnet und variiert je nach Bundesland in Deutschland. Die Grunderwerbssteuer ist eine einmalige Abgabe, die vom Käufer zu entrichten ist und somit eine wichtige finanzielle Belastung beim Erwerb von Immobilien darstellt. Der Steuerbetrag kann in der Regel zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises liegen, abhängig von der jeweiligen Landesgesetzgebung.

Beispielsatz: Der Käufer musste bei der Immobilientransaktion die Grunderwerbssteuer rechtzeitig entrichten.

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