Grundrechtskatalog


Eine Worttrennung gefunden

Grund · rechts · ka · ta · log

Das Wort Grund­rechts­ka­ta­log besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Grund­rechts­ka­ta­log trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Grund­rechts­ka­ta­log" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Grundrechtskatalog" bezeichnet eine systematische Auflistung und Zusammenstellung der grundlegenden Rechte, die den Bürgerinnen und Bürgern eines Staates zustehen. Solche Kataloge finden sich häufig in Verfassungen oder Menschenrechtsdokumenten und dienen dem Schutz individueller Freiheiten und Rechte gegenüber dem Staat. Der Katalog kann verschiedene Rechte umfassen, wie etwa Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Recht auf Privatleben. Der Begriff besteht aus den Komponenten „Grundrecht“ und „Katalog“ und ist somit ein zusammengesetztes Substantiv.

Beispielsatz: Der Grundrechtskatalog bildet die fundamentale Basis für den Schutz individueller Freiheiten in unserem Rechtsstaat.

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