Grundrechtskatalogen


Eine Worttrennung gefunden

Grund · rechts · ka · ta · lo · gen

Das Wort Grund­rechts­ka­ta­lo­gen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Grund­rechts­ka­ta­lo­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Grund­rechts­ka­ta­lo­gen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Grundrechtskatalogen" ist der Plural von "Grundrechtskatalog", einem zusammengesetzten Substantiv, das sich aus den Begriffen "Grundrecht" und "Katalog" zusammensetzt. Ein Grundrechtskatalog ist eine systematische Auflistung von Grundrechten, die in Verfassungen oder internationalen Abkommen festgehalten sind. Diese Rechte dienen dem Schutz der individuellen Freiheiten und der Menschenwürde. Die Kataloge können unterschiedliche Rechte wie Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit oder Gleichheit vor dem Gesetz umfassen. Der Begriff "Grundrechtskatalogen" weist darauf hin, dass es mehrere solcher Auflistungen gibt, beispielsweise in verschiedenen Ländern oder Rechtssystemen.

Beispielsatz: Die europäischen Grundrechtskatalogen bieten einen umfassenden Schutz der individuellen Freiheiten und Rechte der Bürger.

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