Grundrechtspatent


Eine Worttrennung gefunden

Grund · rechts · pa · tent

Das Wort Grund­rechts­pa­tent besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Grund­rechts­pa­tent trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Grund­rechts­pa­tent" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Grundrechtspatent" setzt sich aus den Begriffen "Grundrecht" und "Patent" zusammen.
Ein Grundrecht ist ein individuelles Recht, das jedem Menschen aufgrund seiner Menschenwürde zusteht und in Verfassungen verankert ist. Ein Patent hingegen ist ein gewerbliches Schutzrecht, das einem Erfinder das ausschließliche Recht gibt, eine Erfindung wirtschaftlich zu nutzen. Das Wort "Grundrechtspatent" könnte somit auf ein Patent hinweisen, das einen besonderen Schutz im Hinblick auf Grundrechte bietet. Es könnte sich dabei um ein Patent handeln, das zum Beispiel den Schutz der Privatsphäre oder Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter gewährleistet.

Beispielsatz: Das Grundrechtspatent stärkt die individuellen Freiheiten der Bürger in unserem Rechtsstaat.

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