Grundstückseigentümer


Eine Worttrennung gefunden

Grund · stücks · ei · gen ·· mer

Das Wort Grund­stücks­ei­gen­tü­mer besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Grund­stücks­ei­gen­tü­mer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Grund­stücks­ei­gen­tü­mer" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Grundstückseigentümer ist eine Person oder eine juristische Einheit, die Eigentümer eines Grundstücks ist. Das Grundstück kann bebaut oder unbebaut sein und sowohl für Wohn- als auch Gewerbezwecke genutzt werden. Ein Grundstückseigentümer hat das Recht, das Grundstück zu besitzen, zu nutzen und zu verwalten. Er ist berechtigt, über das Grundstück zu verfügen, es zu verkaufen oder zu vermieten. Der Ausdruck "Grundstückseigentümer" ist in der Grundform, daher sind keine weiteren Erläuterungen zur Form erforderlich.

Beispielsatz: Der Grundstückseigentümer ist für die Pflege und Instandhaltung seines Eigentums verantwortlich.

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