Grundstückseigner


Eine Worttrennung gefunden

Grund · stücks · eig · ner

Das Wort Grund­stücks­eig­ner besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Grund­stücks­eig­ner trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Grund­stücks­eig­ner" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Grundstückseigner ist eine Person, die das Eigentum an einem Grundstück besitzt. Dabei handelt es sich um die Grundform des Wortes. Als Grundstückseigner hat man das Recht, das Grundstück nach eigenem Belieben zu nutzen, zu bebauen oder zu verkaufen. Es besteht allerdings auch die Pflicht, das Grundstück zu pflegen, beispielsweise durch regelmäßige Instandhaltungsarbeiten. Als Eigentümer haftet der Grundstückseigner auch für mögliche Schäden oder Unfälle auf dem Grundstück. In einigen Fällen können mehrere Personen gleichzeitig Grundstückseigner sein, beispielsweise bei Wohneigentümergemeinschaften.

Beispielsatz: Der Grundstückseigner plant, sein Areal in ein Wohngebiet umzuwandeln.

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