Grundurkunde


Eine Worttrennung gefunden

Grund · ur · kun · de

Das Wort Grund­ur­kun­de besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Grund­ur­kun­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Grund­ur­kun­de" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Grundurkunde ist ein schriftliches Dokument, das die Grundlage für die Entstehung und den Bestand einer rechtlichen Vereinigung, wie beispielsweise einer Gesellschaft oder eines Vereins, bildet. Sie enthält wichtige Informationen über die Gründung, die Namen der Gründer, den Zweck und die Ziele der Vereinigung sowie die Regelungen zur Organisation und den Rechten und Pflichten der Mitglieder. Die Grundurkunde dient als rechtliche Grundlage und wird üblicherweise von den Gründungsmitgliedern unterzeichnet. Es handelt sich um eine Nomenform im Singular.

Beispielsatz: Die Grundurkunde bildet die rechtliche Grundlage für die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks.

Vorheriger Eintrag: grundunwahres
Nächster Eintrag: Grundursache

 

Zufällige Wörter: dreihundertsiebzehnte Familiengründung Ferdinands unbekannter wohlhabender